Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin |
Telefon: | 039219496300 |
Fax: | 039219499663 |
E-Mail: | bau@lkjl.de |
Anschrift: | Karl–Liebknecht–Str. 10, 39319 Jerichow |
Telefon: | 03934392734 |
Fax: | 03934392730 |
E-Mail: | post@stadt-jerichow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876302 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966920 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | hoch-tiefbau@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Friedensstraße 86, 14715 Milower Land |
Telefon: | 03386270919 |
Fax: | 03386270930 |
E-Mail: | gemeinde@milowerland.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz |
Telefon: | 03386259120 |
Fax: | 03386259111 |
E-Mail: | stadt@premnitz.de |
Anschrift: | Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee |
Telefon: | 03381799919 |
Fax: | 03381799940 |
E-Mail: | info@amt-beetzsee.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Demsin an der Stremme befindet sich wenige Kilometer nordöstlich der Stadt Genthin und ist ein Ortsteil von Jerichow. Die kunsthistorisch bemerkenswerte Pfarrkirche von 1838 sollte besucht werden.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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