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Landgerichte in Uftrungen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Landgericht
217.88 km von Uftrungen
Anschrift:Berliner Straße 22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373446
E-Mail:poststelle@lg-siegen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 9:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-14:00 Uhr
(5)
Landgericht
218.61 km von Uftrungen
Anschrift:Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
Telefon:05413150
Fax:05413156138
E-Mail:lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr
(5)
Landgericht Weiden i.d.OPf.
218.89 km von Uftrungen
Anschrift:Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:096130000
Fax:09613000492
(5)
Landgericht
222.41 km von Uftrungen
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913676050
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 6.00-19.00 Uhr
(5)
Landgericht Nürnberg-Fürth
227.3 km von Uftrungen
Anschrift:Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113212878
E-Mail:poststelle@lg.nfue.bayern.de
(3)
Landgericht
229.06 km von Uftrungen
Anschrift:Domsheide 16, 28195 Bremen
Telefon:042136110240
Fax:04213614964851
E-Mail:office@landgericht.bremen.de
(3)
Landgericht Amberg
236.59 km von Uftrungen
Anschrift:Regierungsstraße 8, 92224 Amberg
Telefon:096213700
Fax:09621370208
(3)
Landgericht
238.35 km von Uftrungen
Anschrift:Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Telefon:040428280
Fax:040428434318
E-Mail:poststelle@lg.justiz.hamburg.de
(2)
Landgericht
238.57 km von Uftrungen
Anschrift:Demmlerplatz 14, 19053 Schwerin
Telefon:038574150
Fax:03857415183
E-Mail:verwaltung@lg-schwerin.mv-justiz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr, Di 9:00-17:30 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr
(2)
Landgericht Limburg an der Lahn
238.8 km von Uftrungen
Anschrift:Schiede 14, 65549 Limburg an der Lahn
Telefon:0643129080
Fax:064312908100
E-Mail:verwaltung@lg-limburg.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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