Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eislebener Straße 2, 06333 Quenstedt |
Telefon: | 034739622151 |
Fax: | 03473962228 |
E-Mail: | post@arnstein-harz.de |
Anschrift: | Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 034645355300 |
Fax: | 034645355390 |
E-Mail: | bauordnungsamt@lkmsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841840 |
Fax: | 03471684551840 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Anschrift: | Heinrichstr. 4, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 03473958650 |
Fax: | 03473958669 |
E-Mail: | stadt@aschersleben.de |
Anschrift: | Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz |
Telefon: | 03474396214 |
Fax: | 03474396180 |
E-Mail: | postfach@stadt-falkenstein-harz.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 06333 Hettstedt |
Telefon: | 03476801214 |
Fax: | 03476801165 |
E-Mail: | bauamt@hettstedt.de |
Anschrift: | Lutherstr. 9, 06343 Mansfeld |
Telefon: | 03478287116 |
Fax: | 03478287122 |
E-Mail: | info@mansfeld.eu |
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Unweit von Aschersleben, am Rand des Harzes ist Welbsleben gelegen. Die Gedenkstätten im Gebiet des Arnsteiner Ortsteils sind einen Besuch wert.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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