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Lohnsteuerhilfe Klöden (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:Burxdorfer Str. 7, 04895 Brottewitz
Telefon:03534270727
Fax:035342879900
E-Mail:ute.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Eilenburger Str. 35, 04509 Delitzsch
Telefon:03420263735
Fax:03420263735
E-Mail:madeleine.heikel@vlh.de
Anschrift:Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
Telefon:034202877629
E-Mail:nancy.frauboese@vlh.de
Anschrift:033841 38323, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384138323
Fax:03384138324
E-Mail:guenter.schulz@vlh.de
Anschrift:033841 33319, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384133319
E-Mail:birgit.deichgraeber@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 61, 04828 Bennewitz
Telefon:03425811007
Fax:03425851550
E-Mail:silvia.haufe@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 6, 04774 Dahlen
Telefon:03436168895
E-Mail:sven.lochert@vlh.de
Anschrift:Am Anger 60, 04356 Leipzig
Telefon:03429838793
Fax:03429838791
E-Mail:berndt.boehlau@vlh.de
Anschrift:033849 900270, 14827 Wiesenburg
Telefon:033849900270
Fax:033849900270
E-Mail:karin.sauerbier@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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