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Anschrift: | Lessingstr. 7 , 02625 Bautzen |
Telefon: | 035913610 |
Fax: | 03591361599 |
Anschrift: | Promenadenring 3, 02708 Löbau |
Telefon: | 049035837590 |
Fax: | 049035837591030 |
E-Mail: | verwaltung-p@agzi.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Macherstr. 49, 01917 Kamenz |
Telefon: | 0490357878990 |
Fax: | 049035787899130 |
E-Mail: | verwaltung-p@agkm.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714713 |
Fax: | 03571471402 |
Anschrift: | Marktplatz 1, 02943 Weißwasser |
Telefon: | 0490357628470 |
Fax: | 04903576207326 |
E-Mail: | verwaltung-p@agwsw.jusitz.sachsen.de |
Anschrift: | Lessingstr. 1, 02763 Zittau |
Telefon: | 049035837590 |
Fax: | 049035837591030 |
E-Mail: | verwaltung-p@agzi.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Schlosshof 7, 01796 Pirna |
Telefon: | 049035017650 |
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Anschrift: | Steindamm 8 , 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035737040 |
Fax: | 03573704354 |
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Bautzen in der ostsächsischen Oberlausitz, gelegen an der Spree, ist sehr bekannt eine berühmte Senfsorte. Bautzen erhielt 1213 die Stadtrechte und verfügt über zahlreiche Sehenswürdigkeiten: die Alte...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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