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Lohnsteuerhilfe Deutschneudorf (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Tempel 10, 09430 Drebach
Telefon:037341435220
Fax:037341435221
E-Mail:sina.richter@vlh.de
Anschrift:Im Tempel 12, 09430 Drebach
Telefon:0373417089
Fax:03734149929
E-Mail:christine.paehrisch@vlh.de
Anschrift:An der Niedermühle 7, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504618714
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 25, 09465 Neudorf
Telefon:0373427357
E-Mail:gisela.martin@vlh.de
Anschrift:Seifentalstr. 3d, 09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon:0373412833
E-Mail:karin.decker@vlh.de
Anschrift:Chemnitzer Str. 47, 09405 Gornau
Telefon:03725342764
E-Mail:joachim.leisker@vlh.de
Anschrift:Schmiedeberger Str. 10, 01768 Glashütte
Telefon:03504612843
E-Mail:ulrike.hegewald@vlh.de
Anschrift:Freiberger Str. 5, 09569 Oederan
Telefon:03729265275
E-Mail:claus-uwe.neuhauss@vlh.de
Anschrift:Herrengasse 19, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504615855
Fax:03504610916
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 60, 09557 Flöha
Telefon:037265374
Fax:03726784160
E-Mail:evelyn.rauch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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