Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 7, 08297 Zwönitz |
Telefon: | 03775435135 |
Fax: | 03775435199 |
E-Mail: | verwaltung@zwoenitz.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 35, 09481 Scheibenberg |
Telefon: | 03734966322 |
Fax: | 03734966321 |
E-Mail: | info@scheibenberg.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153241 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | annette.boeswetter@beierfeld.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266420 |
Fax: | 03774266923 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
Anschrift: | Altmarkt 1, 09468 Geyer |
Telefon: | 03734610527 |
Fax: | 03734610562 |
E-Mail: | angela.groschopp@stadt-geyer.com |
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
Telefon: | 03771703114 |
Fax: | 03771703122 |
E-Mail: | c.lehmann@lauter-bernsbach.de |
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Elterlein liegt im oberen Erzgebirge und wurde 1406 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort ist gegliedert in Elterlein, Schwarzbach und Hermannsdorf. Als besondere Sehenswürdigkeiten sind die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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