Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf |
Telefon: | 03736914116 |
Fax: | 03736914120 |
E-Mail: | kaemmerer@grossolbersdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 13, 09429 Wolkenstein |
Telefon: | 03736913112 |
Fax: | 03736913111 |
E-Mail: | kaemmerei@stadt-wolkenstein.de |
Anschrift: | Altmarkt 2, 09405 Zschopau |
Telefon: | 03725287105 |
Fax: | 03725287111 |
E-Mail: | n.blank@zschopau.de |
Anschrift: | Marienberger Str. 108, 09518 Großrückerswalde |
Telefon: | 0373560315 |
Fax: | 0373560322 |
E-Mail: | gemeinde@grossrueckerswalde.de |
Anschrift: | Markt 1, 09496 Marienberg |
Telefon: | 03735602171 |
Fax: | 0373522307 |
E-Mail: | kaemmerei@marienberg.de |
Anschrift: | Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld |
Telefon: | 0373673330 |
Fax: | 03736733350 |
E-Mail: | info@pockau-lengefeld.de |
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Zwischen Bornwald und Zschopautal, nördlich von Wolkenstein ist Großolbersdorf gelegen. Die urkundliche Ersterwähnung der Gemeinde wird auf das Jahr 1386 datiert. Große Bekanntheit besitzt der Ort durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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