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Lohnsteuerhilfe Venusberg (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Altenhainer Str. 11, 09669 Frankenberg
Telefon:03720671096
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 7, 08294 Lößnitz
Telefon:03771365472
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Am Walzwerk 11, 09526 Olbernhau
Telefon:03736072897
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 12, 08280 Aue
Telefon:0377154265
Fax:0377154227
E-Mail:klaus-dieter.seidel@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 77a, 09244 Lichtenau
Telefon:0372083804
Fax:03720885626
E-Mail:marion.hadamik@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 65, 08340 Schwarzenberg
Telefon:0377425312
E-Mail:steffen.schoele@vlh.de
Anschrift:Bockauer Talstr. 7, 08280 Aue
Telefon:03771258464
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
Anschrift:Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
Telefon:03724667222
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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