Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg |
Telefon: | 03587236122 |
Fax: | 03587236141 |
E-Mail: | stadt@neusalza-spremberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz |
Telefon: | 035816635401 |
E-Mail: | info@kreis-gr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach |
Telefon: | 03587238314 |
Fax: | 03587238380 |
E-Mail: | rathaus@oppach.de |
Anschrift: | Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf |
Telefon: | 03586763250 |
Fax: | 03586763190 |
E-Mail: | bauamt@ebersbach-neugersdorf.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland an der Spree |
Telefon: | 03593639860 |
Fax: | 03593639888 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@sohland.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde |
Telefon: | 03592386632 |
Fax: | 03592386633 |
E-Mail: | stadt@schirgiswalde-kirschau.de |
Anschrift: | Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz/Oberlausitz |
Telefon: | 03593858842 |
Fax: | 03593858850 |
E-Mail: | bauamt@grosspostwitz.de |
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Neusalza-Spremberg liegt im Oberlausitzer Bergland, an der Spree und wurde erstmals 1242 urkundlich erwähnt. Die Stadt ist gegliedert in Neusalza, Spremberg, Friedersdorf und Sonneberg. Attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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