Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf |
Telefon: | 03586451528 |
Fax: | 03586451545 |
E-Mail: | info@seifhennersdorf.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz |
Telefon: | 035816635401 |
E-Mail: | info@kreis-gr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf |
Telefon: | 03586330717 |
Fax: | 03586330719 |
E-Mail: | bauwesen@gv-leutersdorf.de |
Anschrift: | Hauptstr. 62, 02739 Kottmar OT Eibau |
Telefon: | 03586780426 |
Fax: | 03586780439 |
E-Mail: | anne.mengel@gemeinde-kottmar.de |
Anschrift: | Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf |
Telefon: | 03586763250 |
Fax: | 03586763190 |
E-Mail: | bauamt@ebersbach-neugersdorf.de |
Anschrift: | Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz |
Telefon: | 03584222361 |
Fax: | 03584222322 |
E-Mail: | gemeinde@oderwitz.de |
Anschrift: | Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg |
Telefon: | 03587236122 |
Fax: | 03587236141 |
E-Mail: | stadt@neusalza-spremberg.de |
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Seifhennersdorf entstand nach 1250 und liegt in den Täfern des Leutersdorfer Wasser und der Mandau, an der Grenze zu Tschechien. Sehr sehenswert sind das Karasek-Museum neben dem Rathaus, das...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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