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Lohnsteuerhilfe Borna (Seite 10)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
Anschrift:Roitzscher Str. 1, 06808 Holzweißig
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
Anschrift:Werdauer Str. 9, 07973 Greiz
Telefon:03661674440
Fax:03661677242
E-Mail:birgit.doelz-einenkel@vlh.de
Anschrift:Am Pflückuffer Wald 47, 04860 Torgau
Telefon:03421902253
Fax:03421717815
E-Mail:udo.weiss@vlh.de
Anschrift:Weißdornweg 5a, 06792 Sandersdorf-Brehna
Telefon:034933639807
E-Mail:marion.baer@vlh.de
Anschrift:Eilenburger Str. 8, 04860 Torgau
Telefon:034217739577
Fax:03421704164
E-Mail:diana.krause@vlh.de
Anschrift:Am Gestüt 24, 06780 Zörbig
Telefon:03495625102
Fax:03495622193
E-Mail:karin.habel-lauszus@vlh.de
Anschrift:Im Tempel 12, 09430 Drebach
Telefon:0373417089
Fax:03734149929
E-Mail:christine.paehrisch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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