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Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304258 |
Fax: | 0352230429258 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach |
Telefon: | 03520895513 |
E-Mail: | becker@gemeinde-ebersbach.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550048 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Radener Straße 2, 01609 Röderaue |
Telefon: | 03526366820 |
Fax: | 03526366815 |
E-Mail: | info@roederaue.de |
Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376226 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Anschrift: | Rathenaustr. 4, 01689 Niederau |
Telefon: | 03524333615 |
Fax: | 03524333623 |
E-Mail: | post@gemeinde-niederau.de |
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Großenhain an der Großen Röder ist als „freundliche Stadt im Grünen“ sehr durch die Landesgartenschau 2002 bekannt geworden. Großenhain wurde 1205 erstmals urkundlich erwähnt und ist in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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