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Anschrift: | Gerichtsstr. 2 , 09112 Chemnitz |
Telefon: | 04903714530 |
Fax: | 04903714535555 |
E-Mail: | verwaltung-p@agc.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Am Gericht 2, 04552 Borna |
Telefon: | 0490343327550 |
Fax: | 04903433275599 |
Anschrift: | Burgstr. 11, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475590 |
Fax: | 03447559111 |
E-Mail: | poststelle@agabg.thueringen.de |
Anschrift: | Friedelstr. 4, 09661 Hainichen |
Telefon: | 037207630 |
Fax: | 03720763112 |
E-Mail: | verwaltung-aghc@aghc.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Klosterstr. 9, 04668 Grimma |
Telefon: | 0490343798520 |
Fax: | 049034379852500 |
Anschrift: | Rosa-Luxemburg-Str. 16, 04720 Döbeln |
Telefon: | 049034317280 |
Fax: | 04903431570087 |
E-Mail: | verwaltung-p@agdl.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 10, 09366 Stollberg |
Telefon: | 0490372967670 |
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E-Mail: | presse-p@agau.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Humboldtstraße 1, 08056 Zwickau |
Telefon: | 049037550920 |
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Anschrift: | Brüderstr. 5, 04758 Oschatz |
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Anschrift: | Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig |
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Wechselburg liegt wenige Kilometer westlich von Mittweida. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind im Gemeindegebiet zu finden, wie zum Beispiel das berühmte Kloster Wechselburg, das Benediktinerkloster und die...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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