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Lohnsteuerhilfe Weißenborn/Erzgebirge (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 5, 09526 Olbernhau
Telefon:03736074271
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Am Walzwerk 11, 09526 Olbernhau
Telefon:03736072897
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Horkenstr. 10, 01728 Bannewitz
Telefon:01711415262
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Altgompitz 22, 01156 Dresden
Telefon:03514116418
Fax:03514116419
E-Mail:ralf.klapper@vlh.de
Anschrift:Ahornbergweg 41, 09548 Kurort-Seiffen
Telefon:037362879810
Fax:037362879811
E-Mail:andrea.ihle@vlh.de
Anschrift:Altenhainer Str. 11, 09669 Frankenberg
Telefon:03720671096
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 4b, 01728 Bannewitz
Telefon:03514012496
Fax:03514012496
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 5, 01731 Kreischa
Telefon:035206394959
Fax:035206394950
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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