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Lohnsteuerhilfe Weißenborn/Erzgebirge (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dresdner Str. 27, 01156 Dresden
Telefon:03514521033
Fax:03514521033
E-Mail:erika.strohbach@vlh.de
Anschrift:Andreas-Schubert-Str. 13, 01069 Dresden
Telefon:03514724102
Fax:03514724144
E-Mail:werner-peter.kroenert@vlh.de
Anschrift:Wiener Platz 6, 01069 Dresden
Telefon:03514706670
Fax:03514706671
E-Mail:madlen.kummer@vllh.de
Anschrift:Geystr. 32g, 01217 Dresden
Telefon:03514709678
Fax:03514709678
E-Mail:roland.gnauck@vlh.de
Anschrift:Feuerbachstr. 28, 01219 Dresden
Telefon:03514010956
Fax:03514701736
E-Mail:karin.illgen@vlh.de
Anschrift:Mockritzer Str. 8, 01219 Dresden
Telefon:03514719436
Fax:03514721200
E-Mail:beate.kropf@vlh.de
Anschrift:Lockwitzer Str. 30a, 01219 Dresden
Telefon:03518626305
E-Mail:ursula.zimmermann@vlh.de
Anschrift:Wallstr. 21, 01067 Dresden
Telefon:03512672903
E-Mail:brigitte.seidel@vlh.de
Anschrift:Dohnaer Str. 73c, 01219 Dresden
Telefon:035185188544
Fax:032121344893
E-Mail:sabine.korb@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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