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Pressestellen in Sachsen - Öffnungszeiten (Seite 8)

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Markt 3, 01734 Rabenau
Telefon:0351649820
Fax:03516498211
E-Mail:sekretariat@stadt-rabenau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Karl-Marx-Str. 1, 09328 Lunzenau
Telefon:0373838520
Fax:03738385220
E-Mail:info@lunzenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach
Telefon:03520895516
Fax:03520895522
E-Mail:petzold@gemeinde-ebersbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hauptstr. 106, 09618 Großhartmannsdorf
Telefon:0373297990
Fax:03732979913
E-Mail:info@grosshartmannsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr, Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Markt 11, 04643 Geithain
Telefon:034341466103
Fax:034341466221
E-Mail:i.franke@geithain.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Markt 16/17, 04668 Grimma
Telefon:034379858120
Fax:034379858910
E-Mail:info@grimma.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Markt 1, 09111 Chemnitz
Telefon:03714881530
Fax:03714881599
E-Mail:matthias.nowak@stadt-chemnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hauptstr. 59, 09619 Mulda/Sachsen
Telefon:0373208680
Fax:03732086842
E-Mail:gemeinde@mulda.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Radener Str. 2, 01609 Röderaue
Telefon:035263668
Fax:03526366815
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Untere Hauptstr. 111, 09232 Hartmannsdorf
Telefon:0372240230
Fax:0372292333
E-Mail:info@gemeinde-hartmannsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr sowie Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-11 Uhr
71 - 80 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Sachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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