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Lohnsteuerhilfe Mylau (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Marienplatz 2, 08289 Schneeberg
Telefon:0377223012
Fax:0377223012
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:An der Südstr. 8, 08309 Eibenstock
Telefon:03775266731
Fax:03775266279
E-Mail:katrin.feustel@vlh.de
Anschrift:Sportplatzweg 4, 09350 Heinrichsort
Telefon:03720464823
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 3, 09350 Lichtenstein
Telefon:03720495878
Fax:03720495753
E-Mail:anna-maria.nobis@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Schloßstraße 11, 07545 Gera
Telefon:036555291021
E-Mail:marina.heise@vlh.de
Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Eibenstocker Weg 19, 08309 Eibenstock
Telefon:03775255387
E-Mail:heidi.richter@vlh.de
Anschrift:Zschochernstr. 40, 07545 Gera
Telefon:03652900300
Fax:03652900301
E-Mail:beate.brandes@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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