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Lohnsteuerhilfe Thierfeld (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Tempel 12, 09430 Drebach
Telefon:0373417089
Fax:03734149929
E-Mail:christine.paehrisch@vlh.de
Anschrift:Im Tempel 10, 09430 Drebach
Telefon:037341435220
Fax:037341435221
E-Mail:sina.richter@vlh.de
Anschrift:Hopfenweg 5, 09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon:03722815360
E-Mail:sylvia.loetsche@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 9, 09481 Scheibenberg
Telefon:0373498804
E-Mail:simone.harasim@vlh.de
Anschrift:Agricolastr. 61, 09112 Chemnitz
Telefon:03713540364
E-Mail:harald.brunsch@vlh.de
Anschrift:Leubnitzer Hauptstr. 22, 08412 Werdau
Telefon:037614796961
E-Mail:cornelia.spaniol@vlh.de
Anschrift:Reichenhainer Str. 34-36, 09126 Chemnitz
Telefon:03712336630
Fax:03712336628
E-Mail:carola.hoppe@vlh.de
Anschrift:Bernsdorfer Str. 78, 09126 Chemnitz
Telefon:03715611842
Fax:03715612818
E-Mail:andreas.wagner@vlh.de
Anschrift:An den Teichen 14, 08412 Werdau
Telefon:037613790
E-Mail:barbara.rettner@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Thierfeld? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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