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Anschrift: | Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek |
Telefon: | 041518020 |
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Anschrift: | Herrenstr. 11, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 0454186330 |
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E-Mail: | verwaltung@ag-ratzeburg.landsh.de |
Anschrift: | Parkallee 6, 21465 Reinbek |
Telefon: | 040727590 |
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Anschrift: | Holtenklinker Str. 13, 21029 Hamburg |
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Wenige Kilometer nordöstlich von Schwarzenbek ist der Ort Grabau gelegen. Der 1230 erstmals urkundlich genannte Ort zeichnet sich durch eine eindrucksvolle landschaftliche Umgebung aus.
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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