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Schuldnerberatung Krüzen (Seite 2)

Info zu Schuldnerberatung: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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ADN Schuldnerberatung Uelzen
48.84 km von Krüzen
Anschrift:Veerßer Str. 40, 29525 Uelzen
Telefon:05813896128
Fax:05813896129
E-Mail:uelzen@adn-sb.de
Anschrift:Veerßer Str 92, 29525 Uelzen
Telefon:058190649963
Fax:041352379801
E-Mail:schuldenberatung.ue@sblh.de
Sprechzeiten:Mo-Fr 9:00-17:00
Öffnungs­zeiten:nach tel. Vereinbarung
Anschrift:Maria-Goeppert-Str. 3, 23562 Lübeck
Telefon:08000150000
E-Mail:rfmanagement@t-online.de
Sprechzeiten:Termine nur nach telef. Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Anschrift:Lange Straße 29, 29459 Clenze
Telefon:058417091371
Fax:0413520379801
E-Mail:schuldnerberatung.dan@sblh.de
Sprechzeiten:Mo. - Fr. 9:00 - 16:00
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
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Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.

Schuldnerberatungsstellen

In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.

Aufgaben der Schuldnerberatung

Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.

Restschuldbefreiung

Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.

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