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Lohnsteuerhilfe Wentorf (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Emekesweg 9, 22391 Hamburg
Telefon:04021906395
Fax:04021906396
E-Mail:elisabeth.schuermann@vlh.de
Anschrift:Folke-Bernadotte-Str. 19, 23566 Lübeck
Telefon:045130086999
E-Mail:joachim.mieck@vlh.de
Anschrift:Stofferkamp 1a, 22399 Hamburg
Telefon:04061169421
E-Mail:anja.jabareen@vlh.de
Anschrift:Am Wald 21, 23923 Herrnburg
Telefon:038821670116
Fax:03882166658
E-Mail:cornelia.cochius@vlh.de
Anschrift:Dorfring 141, 22889 Tangstedt
Telefon:041091200
Fax:04109251850
E-Mail:regina.remke@vlh.de
Anschrift:Bergedorfer Str. 75a, 21502 Geesthacht
Telefon:041528876634
Fax:041528876633
E-Mail:frank.siegert@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 12a, 24641 Stuvenborn
Telefon:04194980872
E-Mail:jennifer.hardenberg@vlh.de
Anschrift:Caspar-Voght-Str. 41, 20535 Hamburg
Telefon:04068919832
E-Mail:joachim.neumeister@vlh.de
Sprechzeiten:Wochentage Öffnungszeiten
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Montag
09:30 – 12:30
15:30 – 17:30
Dienstag
09:30 – 12:30
15:30 – 17:30
Mittwoch
09:30 – 12:30
15:30 – 17:30
Donnerstag
09:30 – 12:30
15:30 – 17:30
Freitag
09:30 – 12:30
Anschrift:Götzberger Str. 98, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938896970
E-Mail:martina.schuemann@vlh.de
Anschrift:Breslauer Str. 34, 23611 Bad Schwartau
Telefon:0451282594
Fax:04512901147
E-Mail:heike.voss@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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