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Anschrift: | Theodor-Storm-Straße 5 , 25813 Husum |
Telefon: | 048416930 |
Fax: | 04841693100 |
E-Mail: | verwaltung@ag-husum.landsh.de |
Anschrift: | Sylter Bogen 1a , 25899 Niebüll |
Telefon: | 046616090 |
Fax: | 04661609232 |
Anschrift: | Südergraben 22 , 24937 Flensburg |
Telefon: | 0461890 |
Fax: | 046189434 |
E-Mail: | verwaltung@ag-flensburg.landsh.de |
Anschrift: | Domstraße 1, 25704 Meldorf |
Telefon: | 04832870 |
Fax: | 04832871111 |
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Etwa zehn Kilometer nördlich von Husum liegt der Ort Bohmstedt an der Grünen Küstenstraße. Regionale Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch ihren Windpark.
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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