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Anschrift: | Hauptstraße 38, 23715 Hutzfeld |
Telefon: | 045279738730 |
E-Mail: | lschuette-felsche@lksh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Robert-Schade-Straße 24, 23701 Eutin |
Telefon: | 04521792931 |
E-Mail: | peter.hundrieser@llnl.landsh.de |
Anschrift: | Moordiek 17, 23820 Pronstorf-Diekhof |
Telefon: | 045561221 |
E-Mail: | rschulte@lksh.de |
Anschrift: | Forsthof an der B 105, 23936 Gostorf |
Telefon: | 01733009980 |
Fax: | 03994235426 |
E-Mail: | grischa.mai@lfoa-mv.de |
Anschrift: | Forsthof an der B 105, 23936 Gostorf |
Telefon: | 0388175990 |
Fax: | 03994235426 |
E-Mail: | grevesmuehlen@lfoa-mv.de |
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Oldenburg in Holstein liegt im Kreis Ostholstein, zwischen der Hohwachter Bucht und der Lübecker Bucht. Oldenburg umfasst die Stadtteile Dannau, Johannisdorf, Kleinwessek, Kröß und Lübbersdorf. Bereits...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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