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Der Gewerbeeintrag Fahrschule Thomas Gliem GmbH in Nützen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule Thomas Gliem GmbH
Der Führerschein ist Dein Ticket in die große Freiheit. Spontane Spritztour mit den Kumpels am Wochenende, Shoppingfahrt mit der besten Freundin zum ungünstig gelegenen Outlet-Center oder romantischer Kurzurlaub mit Deinem Partner? Du entscheidest, wo und wann! Deine Fahrerlaubnis ist ein entscheidendes Stück Selbstständigkeit und eröffnet Dir völlig neue Möglichkeiten im Privat- und Berufsleben.Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrprofis sind Deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen Dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen. Motorisiert macht das Leben eindeutig mehr Spaß!
Nützen befindet sich wenige Kilometer südlich von Bad Bramstedt und umfasst die Ortsteile Springhirsch und Kampen. Die Historie der Gemeinde ist stark durch den Kiesabbau geprägt.
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.