Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein) |
Telefon: | 04126392857 |
Fax: | 04126392817 |
E-Mail: | info@amt-horst-herzhorn.de |
Anschrift: | Karlstraße 13, 25524 Itzehoe |
Telefon: | 0482169770 |
Fax: | 0482169356 |
E-Mail: | bauamt@steinburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121240928 |
Fax: | 04121240944 |
E-Mail: | planenundbauen@elmshorn-land.de |
Anschrift: | Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 041212310 |
Fax: | 04121231325 |
E-Mail: | amtfuerstadtentwicklung@elmshorn.de |
Anschrift: | Birkenweg 29, 25361 Krempe |
Telefon: | 04824389025 |
E-Mail: | j.beckmann@amt-krempermarsch.landsh.de |
Anschrift: | Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn |
Telefon: | 0115 |
E-Mail: | info@kreis-pinneberg.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 25355 Barmstedt |
Telefon: | 04123681235 |
Fax: | 04123681260 |
E-Mail: | info@stadt-barmstedt.de |
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Horst in Holstein befindet sich an der Grünen Küstenstraße am Schwarzwasser. Schon 1234 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Der örtliche Sportverein verfügt über regionale Bekanntheit.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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