Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Moordiek 17, 23820 Pronstorf-Diekhof |
Telefon: | 045561221 |
E-Mail: | rschulte@lksh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Duvenstedter Triftweg 251, 22397 Hamburg |
Telefon: | 04060761148 |
E-Mail: | Revierfoersterei-Duvenstedter-Brook@wandsbek.hamburg.de |
Anschrift: | Farmsener Landstr. 100, 22359 Hamburg |
Telefon: | 0406035380 |
E-Mail: | revierfoersterei-volksdorf@wandsbek.hamburg.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 115, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0455195980 |
Fax: | 04551959840 |
E-Mail: | fbforst@lksh.de |
Anschrift: | Bondenwald 106, 22453 Hamburg |
Telefon: | 040585553 |
E-Mail: | sven.wurster@eimsbuettel.hamburg.de |
Anschrift: | Hamburger Landstraße 17 A, 21465 Wentorf bei Hamburg |
Telefon: | 0407201030 |
E-Mail: | tim.laumanns@bergedorf.hamburg.de |
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Zwischen Nahe und Elmenhorst ist Bargfeld-Stegen gelegen. Bereits 1195 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Die alte Schule von 1688 ist besonders sehenswert.
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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