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Lohnsteuerhilfe Rümpel (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Lohnsteuerhilfe Duschweg
35.6 km von Rümpel
Anschrift:Duschweg, 22769 Hamburg
Anschrift:Mittlerer Landweg 161, 21035 Hamburg
Telefon:04024435863
Fax:04024435864
E-Mail:bella.boller@vlh.de
Anschrift:Seidelbastweg 21, 22523 Hamburg
Telefon:040577676
Fax:04057201628
E-Mail:renate.dupont@vlh.de
Anschrift:Bergedorfer Str. 75a, 21502 Geesthacht
Telefon:041528876634
Fax:041528876633
E-Mail:frank.siegert@vlh.de
Anschrift:Langenrade 2b, 24326 Ascheberg
Telefon:04526380842
E-Mail:dittmar.schnack@vlh.de
Anschrift:Friedrichstr. 12, 24306 Plön
Telefon:0452260055
E-Mail:kerstin.christen@vlh.de
Anschrift:Wolfshorn 6, 21395 Tespe
Telefon:04133404100
E-Mail:evelin.stille@vlh.de
Anschrift:Zum Forsthof 6, 19258 Gresse
Telefon:03884221426
Fax:03884220541
E-Mail:alexandra.tiedemann@vlh.de
Anschrift:Ehm-Welk-Str. 194a, 19258 Boizenburg
Telefon:03884755737
Fax:03884733804
E-Mail:elke.steigmann@vlh.de
Anschrift:Friewei 22, 19258 Neu Gülze
Telefon:038847297867
E-Mail:anke.thiel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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