Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Geschwister-Scholl-Str. 26/28, 37351 Dingelstädt |
Telefon: | 036075340 |
Fax: | 03607562777 |
E-Mail: | info@dingelstaedt.de |
Anschrift: | Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066506301 |
Fax: | 036066509085 |
E-Mail: | bauaufsichtsamt@kreis-eic.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neue Str. 16, 37359 Küllstedt |
Telefon: | 03607568310 |
Fax: | 03607568340 |
E-Mail: | info@westerwald-obereichsfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Telefon: | 03602357012 |
Fax: | 03602357016 |
E-Mail: | post@gemeinde-anrode.de |
Anschrift: | Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862663 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
Anschrift: | Bergstr. 51, 37355 Niederorschel |
Telefon: | 03607655743 |
Fax: | 03607655780 |
E-Mail: | gemeinde@niederorschel.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis |
Telefon: | 03605200437 |
Fax: | 03605200199 |
E-Mail: | info@leinefelde-worbis.de |
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Die Gemeinde Helmsdorf ist im thüringischen Eichsfeldkreis gelegen. Sie befindet sich im Westen des Freistaates und zählt zu den ältesten Orten der Region. 1162 wurde die Ortschaft erstmals urkundlich...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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