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Landgerichte in Lehesten (bei Jena) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Landgericht Bayreuth
115.72 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
Telefon:09215040
Fax:0921504139
E-Mail:poststelle@lg-bt.bayern.de
(12)
Landgericht
126.28 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg
Telefon:03916060
Fax:03916062069
E-Mail:poststelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr, Mo, Mi, Do 13:00-15:00 Uhr, Di 13:00-17:00 Uhr
(2)
Landgericht
130.18 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Berliner Str. 8, 37073 Göttingen
Telefon:05514030
Fax:05514031250
E-Mail:poststelle@lg-goe.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr
(3)
Landgericht Bamberg
130.36 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Telefon:09518330
Fax:09518331650
E-Mail:poststelle@lg-ba.bayern.de
(1)
Landgericht Schweinfurt
141.44 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:097215420
Fax:09721542290
E-Mail:poststelle@lg-sw.bayern.de
(4)
Landgericht Fulda
142.36 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
Telefon:066192402
Fax:06619242100
E-Mail:verwaltung@lg-fulda.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht
149.96 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
Telefon:05619120
Fax:05619121010
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 und 13:30-15:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
(5)
Landgericht Weiden i.d.OPf.
150.63 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:096130000
Fax:09613000492
(7)
Landgericht Dresden
152.41 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Lothringer Str. 1, 01069 Dresden
Telefon:03514460
Fax:03514464070
E-Mail:verwaltung-lgdd@lgdd.justiz.sachsen.de
(4)
Landgericht Hof
158.48 km von Lehesten (bei Jena)
Anschrift:Berliner Platz 1, 95030 Hof
Telefon:092816000
Fax:09281600199
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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