Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla |
Telefon: | 03642459161 |
Fax: | 03642459150 |
E-Mail: | bauamt@vg-suedliches-saaletal.de |
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bv@lrashk.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 10, 07764 Kahla |
Telefon: | 03642477601 |
Fax: | 03642477104 |
E-Mail: | bauamt@kahla.de |
Anschrift: | Pfarrwinkel 10, 07646 Tröbnitz |
Telefon: | 03642864817 |
Fax: | 03642864848 |
E-Mail: | bauamt@huegelland-taeler.de |
Anschrift: | Straße des Friedens 17, 07646 Stadtroda |
Telefon: | 03642844135 |
E-Mail: | info@stadtroda.de |
Anschrift: | Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg |
Telefon: | 03647439428 |
Fax: | 03647439494 |
E-Mail: | info@vg-oppurg.de |
Anschrift: | Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 036481850 |
Fax: | 03648185130 |
E-Mail: | info@neustadtanderorla.de |
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Am Fuße des Leuchtenbergs im thüringischen Landkreis Saale-Holzland befindet sich die Gemeinde Seitenroda. Die Leuchtenburg wurde im Jahr 1221 erstmals erwähnt und mit ihr eine Ortschaft, von der man...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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