Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 18, 98634 Kaltensundheim |
Telefon: | 03694621630 |
Fax: | 03694621619 |
E-Mail: | info@kaltennordheim.de |
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934858367 |
Fax: | 036934858398 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 97650 Fladungen |
Telefon: | 09778919143 |
Fax: | 09778919133 |
E-Mail: | francis.reuter-suffner@fladungen.de |
Anschrift: | Marktgasse 106, 98617 Rhönblick |
Telefon: | 03694323025 |
Fax: | 03694323031 |
E-Mail: | eg.rb@gemeinde-rhoenblick.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders |
Telefon: | 06681960823 |
Fax: | 06681960826 |
E-Mail: | gemeinde@hilders.de |
Anschrift: | Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg |
Telefon: | 06683960125 |
Fax: | 06683960123 |
E-Mail: | assel@ehrenberg-rhoen.de |
Anschrift: | Marktstraße 24, 97645 Ostheim vor der Rhön |
Telefon: | 09777917020 |
Fax: | 09777917025 |
E-Mail: | vg@ostheim.de |
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Melpers ist die kleinste Gemeinde im Thüringer Schmalkaden-Meiningen-Kreis und liegt in der Rhön. Erstmals wurde die Ortschaft 1317 in einer Urkunde erwähnt, jedoch 1587 neu gegründet. Die Kirche stammt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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