Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Petersberg Haus 12, 99084 Erfurt |
Telefon: | 03613781300 |
Fax: | 03613781390 |
E-Mail: | post.erfurt@tlda.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt |
Telefon: | 0977194507 |
Fax: | 097719481507 |
E-Mail: | baurecht@rhoen-grabfeld.de |
Anschrift: | Von-Hessing-Str. 5, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718014130 |
Fax: | 0971801774130 |
E-Mail: | kerstin.buehner@kg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718070 |
Fax: | 09718074444 |
E-Mail: | info@stadt.badkissingen.de |
Anschrift: | Lauterer Straße 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 09561514400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Steingasse 18, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891634 |
Fax: | 095618961634 |
E-Mail: | stadtbauamt@coburg.de |
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Die Gemeinde Obermaß-Grimmethal liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Freistaat Thüringen. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist auf das Jahr 837 datiert. Die Bewohner feiern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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