Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bonatstr. 50, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha |
Telefon: | 036212140 |
Fax: | 03621214283 |
E-Mail: | stva@kreis-gth.de |
Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670309 |
Fax: | 03691670930 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741161 |
Fax: | 0363274188161 |
E-Mail: | sva@kyffhaeuser.de |
Anschrift: | Johannesstraße 173, 99084 Erfurt |
Telefon: | 03616554300 |
Fax: | 03616554309 |
E-Mail: | tiefbau-verkehr@erfurt.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513023350 |
Fax: | 056513023359 |
E-Mail: | harald.engel@werra-meissner-kreis.de |
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Nordwestlich von Bad Langensalza, am Rande des Thüringer Beckens liegt Schönstedt. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes wird auf das Jahr 852 datiert. Der hier verlaufende Barfußwanderweg ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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