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Anschrift: | Leimbacher Str. 53, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695605480 |
Fax: | 03695621200 |
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Telefon: | 03695858964 |
Anschrift: | Dorfstr. 14, 36433 Moorgrund |
Telefon: | 03695840311 |
Fax: | 03695840578 |
Anschrift: | Am Sportplatz 9, 36115 Ehrenberg |
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Anschrift: | Niedertor 5, 36088 Hünfeld |
Telefon: | 06652916210 |
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Anschrift: | Lange Trift 10, 36163 Poppenhausen |
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Anschrift: | Wisselsbergstr. 5, 36151 Burghaun |
Telefon: | 06652911720 |
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Anschrift: | Utendorfer Str. 11, 98617 Meiningen |
Telefon: | 03693885782 |
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Andenhausen liegt am Katzenstein und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Feldatal an. Schon für das Jahr 1185 wurde der Ort schriftlich überliefert. Das Dorfbackhaus und die Kirche sind zwei...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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