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Gerichtsvollzieher in Landsberg am Lech (Landkreis) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Landsberg am Lech
0.73 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Lechstr. 7, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911080
Fax:08191108222
E-Mail:poststelle@ag-ll.bayern.de
Weitere Behörden in der Nähe von Landsberg am Lech (Landkreis)
(0)
Obergerichtsvollzieher Nanig
18.98 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Seestr. 8, 82266 Buch
Telefon:081437046
Fax:08143998949
Sprechzeiten:Di+-Do 9-10 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieherin Maier
29.19 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Krumbacher Str. 36a, 87719 Mindelheim
Telefon:08261731947
Fax:08261731948
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(14)
Obergerichtsvollzieherin Matheis
30.11 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Buttlerweg 9, 82327 Tutzing
Telefon:08157929668
Fax:08157996095
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 10-12 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Garmisch-Partenkirchen
31.59 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088219280
Fax:08821928100
E-Mail:poststelle@ag-gap.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Fürth
31.59 km von Landsberg am Lech (Landkreis)
Anschrift:Bäumenstrasse 32, 90762 Fürth
Telefon:091174380
Fax:09117438199
E-Mail:poststelle@ag-fue.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Landsberg am Lech (Landkreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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