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Gerichtsvollzieher in Gerhardshofen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Pfeiffer
7.88 km von Gerhardshofen
Anschrift:Bamberger Str. 25, 91413 Neustadt/Aisch
Telefon:0916160644
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieherin Schmitt
7.88 km von Gerhardshofen
Anschrift:Bamberger Str. 25, 91413 Neustadt/Aisch
Telefon:09161882733
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Obergerichtsvollzieher Schmitt
7.88 km von Gerhardshofen
Anschrift:Bamberger Str. 25, 91413 Neustadt/Aisch
Telefon:09161829836
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Obergerichtsvollzieher Lechner
8.44 km von Gerhardshofen
Anschrift:Leonhard-Bankel-Platz 3, 91413 Neustadt/Aisch
Telefon:0916162505
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gerhardshofen
(18)
Gerichtsvollzieher Franzke
27.85 km von Gerhardshofen
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:091919785407
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Leisgang
27.85 km von Gerhardshofen
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:09191736124
Fax:09191736123
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Leisgang
27.85 km von Gerhardshofen
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:09191736169
Fax:09191736123
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr und Do 8-9 Uhr
(4)
Hauptgerichtsvollzieher Röschlaub
27.85 km von Gerhardshofen
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:091916252649
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr und Mi 9-10 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Nürnberg
33.38 km von Gerhardshofen
Anschrift:Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113211170
E-Mail:poststelle@ag-n.bayern.de
Sprechzeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Gerhardshofen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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