| Welche Posten werden bei der Debitorenbuchhaltung von der Gemeindekasse erfasst?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Debitorenbuchhaltung der kommunalen Kassenverwaltung bezieht sich im Allgemeinen auf die Verbuchung von Einnahmen. Dies können normalerweise regelmäßige kommunale Abgaben sein, aber auch Forderungen aus der sonstigen Gebührenerhebung. Dies umfasst Kosten, die der Bürger für eine amtliche Dienstleistung, wie zum Beispiel dem Ausstellen des Personalausweises, zu entrichten hat. Aber auch Gebührenbescheide aus der Verkehrsüberwachung (z. B. für Falschparken) fließen meist in die Debitorenbuchhaltung mit ein. Wenn man Fragen zur Buchhaltung der Gemeinde- oder Stadtkasse haben sollte, kann man sich dort informieren.