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Gerichtsvollzieher in St. Georg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Brennerhof 121, 22113 Hamburg
Telefon:04053303553
Fax:04053303556
Sprechzeiten:Mo., Mi. + Do. 10.00 - 11.00 Uhr
(24)
Obergerichtsvollzieher Funck (Bezirk 21)
11.22 km von St. Georg
Anschrift:Brennerhof 121, 22113 Hamburg
Telefon:04053303554
Fax:04053303556
Sprechzeiten:Di-Do 10-11 Uhr
Anschrift:Hohenwischer Str. 169a, 21129 Hamburg
Telefon:04074527591
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr
Di-Do 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Thiel (Bezirk 8)
11.49 km von St. Georg
Anschrift:Herzog-Alf-Weg 43, 22457 Hamburg
Telefon:0405509204
Fax:0405503572
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 15-16 Uhr
Anschrift:von Suppé-Str. 20b, 22145 Hamburg
Telefon:04067045262
Fax:04067045264
Sprechzeiten:Mo-Mi 15-16 Uhr
Do-Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Haus 1, Liebigstraße 2 -20, 22113 Hamburg
Telefon:04060577919
Fax:04028468516
Sprechzeiten:Di-Do 9-10 Uhr
21 - 26 von 26
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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