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Gerichtsvollzieher in Springe - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Muschalek
18.59 km von Springe
Anschrift:Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover
Telefon:05102678869
Fax:05102678868
Sprechzeiten:Mo+Fr 8-9 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher May
18.59 km von Springe
Anschrift:Heuerstr. 1, 30519 Hannover
Telefon:017625256937
Fax:05114375513
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-11 Uhr
(62)
Obergerichtsvollzieher Glatzel
21.9 km von Springe
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:05116003422
Fax:05116003424
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Mi 9-10 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Schulz
21.9 km von Springe
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051159025663
Sprechzeiten:Di+Fr 9:30-10:30 Uhr
(39)
Obergerichtsvollzieher Boxhorn
21.9 km von Springe
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051160097792
Fax:051160099672
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieherin Rost
21.9 km von Springe
Anschrift:Ostergrube 11, 30559 Hannover
Telefon:015238799733
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Gude
21.9 km von Springe
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:05113888549
Fax:051160097902
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Stukenbrok
22.98 km von Springe
Anschrift:Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover
Telefon:05112628928
Fax:05113741731
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Mi 13-14 Uhr
(3)
Obergerichtsvollzieherin Herzer
23.17 km von Springe
Anschrift:Dömitzer Str. 1, 30625 Hannover
Telefon:05112607475
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-10:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Küssner
24.92 km von Springe
Anschrift:Schwanenring 87, 30627 Hannover
Telefon:05115421280
Fax:05115421281
Sprechzeiten:Di+Do 17-18 Uhr
21 - 30 von 48
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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