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Gerichtsvollzieher in Springe - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gerichtsvollzieherin Otte
34.98 km von Springe
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964846
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 8:30-9:30 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Schober
35.52 km von Springe
Anschrift:Dr.-Kessler-Weg 1, 31535 Neustadt
Telefon:0503264622
Fax:05032892388
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Freitag
36.32 km von Springe
Anschrift:Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel
Telefon:017645865584
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr und 13-14 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Block
36.32 km von Springe
Anschrift:Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel
Telefon:051399824853
Sprechzeiten:Mi 9-10 Uhr und 15-16 Uhr
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Obergerichtsvollzieher Petrasch
36.32 km von Springe
Anschrift:Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel
Telefon:051399824853
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 12-13 Uhr
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Obergerichtsvollzieherin Drefs
38.26 km von Springe
Anschrift:Schloßstr. 4, 31303 Burgdorf
Telefon:05136897103
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr
Do 8:30-9:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Meyer
38.26 km von Springe
Anschrift:Schloßstr. 4, 31303 Burgdorf
Telefon:05136897103
Sprechzeiten:Mo+Mi 8:30-9:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Niemeyer
40.51 km von Springe
Anschrift:Schlossstr. 4, 31303 Burgdorf
Telefon:05136897103
Sprechzeiten:Mi 12-13 Uhr
41 - 48 von 48
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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