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Gerichtsvollzieher in Springe - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Baumann
26.01 km von Springe
Anschrift:Stettiner Str. 35, 30826 Garbsen
Telefon:05131467520
Fax:05131467522
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
(5)
Obergerichtsvollzieherin Heinrich
29.07 km von Springe
Anschrift:Am Pferdemarkt 9, 30853 Langenhagen
Telefon:015120087745
Fax:05117240844
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(4)
Obergerichtsvollzieher Ullrich
29.93 km von Springe
Anschrift:Bordenauer Str. 49b, 31535 Neustadt
Telefon:05032913136
Fax:05032913137
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 15-16 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schulz
30.55 km von Springe
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Isernhagen
Telefon:05113888665
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-11 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Jaeschke
33.13 km von Springe
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:05177985318
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 12-13 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Reinhardt
33.13 km von Springe
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:015142844825
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Gniza
33.16 km von Springe
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:05065423
Sprechzeiten:Mo+Fr 10-11 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Marschner
33.16 km von Springe
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:017692102573
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 13-14 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieherin Behring
34.6 km von Springe
Anschrift:Goethestr. 5, 31535 Neustadt
Telefon:01772364139
Fax:05031178815
Sprechzeiten:Mi 9-10 Uhr und 12-13 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Falk
34.98 km von Springe
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964845
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 9:30-10:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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