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Anschrift: | Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück |
Telefon: | 05413150 |
Fax: | 05413156304 |
E-Mail: | poststelle@ag-os.niedersachsen.de |
Anschrift: | Schloss, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540373020 |
Fax: | 054037302100 |
E-Mail: | poststelle@ag-ibg.niedersachsen.de |
Anschrift: | Gerichtsweg 1, 49545 Tecklenburg |
Telefon: | 05482670 |
Fax: | 054826712 |
E-Mail: | poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de |
Anschrift: | Münsterstr. 35, 49477 Ibbenbüren |
Telefon: | 054519260 |
Fax: | 05451926100 |
E-Mail: | poststelle@ag-ibbenbueren.nrw.de |
Anschrift: | Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054396080 |
Fax: | 05439608200 |
Anschrift: | Lange Str. 46, 33790 Halle (Westf.) |
Telefon: | 0520181320 |
Fax: | 05201813220 |
E-Mail: | poststelle@ag-halle.nrw.de |
Anschrift: | Lange Str. 32, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419960 |
Fax: | 0544199649 |
Anschrift: | Dr.-Leve-Str. 22, 48231 Warendorf |
Telefon: | 0258163640 |
Fax: | 025816364165 |
E-Mail: | poststelle@ag-warendorf.nrw.de |
Anschrift: | Kapitelplatz 8, 49377 Vechta |
Telefon: | 0444191490 |
Fax: | 044419149113 |
E-Mail: | agvec-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 05215490 |
Fax: | 05215492538 |
E-Mail: | poststelle@ag-bielefeld.nrw.de |
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Die Gemeinde besitzt durch die Wittekindsburg zu Rulle große Bekanntheit. Wallenhorst grenzt südlich an die Stadt Osnabrück und ist daher ein beliebter Ausflugsort für Besucher. Zu den architektonischen...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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