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Gerichtsvollzieher in Monheim am Rhein - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Küper
24.52 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Düsseldorfer Platz 17, 40878 Ratingen
Telefon:021022078352
Fax:021022078351
Sprechzeiten:Mo+Do 9:30 -10.30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Roj
24.52 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Düsseldorfer Platz 17, 40878 Ratingen
Telefon:021022078350
Fax:021022078351
Sprechzeiten:Di 15-16:30 Uhr Mi 9-11 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Hermann
25.86 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Wülfrather Str. 33, 42579 Heiligenhaus
Telefon:02056569150
Fax:02056569157
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Weichsel
27.32 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Uhlandstr. 36a, 42549 Velbert
Telefon:02051605777
Fax:02051605779
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherin Bräutigam
32.63 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Auf der Egge 37, 42555 Velbert
Telefon:02051604317
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
11 - 15 von 15
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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