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Anschrift: | Kastanienallee 25, 50925 Pulheim |
Telefon: | 0223482889 |
Anschrift: | An der Hülle 30, 50259 Pulheim |
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Anschrift: | Adolf-Silverberg-Straße 37 a, 50181 Bedburg |
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Telefon: | 022717548910 |
Fax: | 022717548911 |
Anschrift: | Bachstr. 15, 50171 Kerpen |
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Fax: | 02237658864 |
Anschrift: | Bachstr. 15, 50171 Kerpen |
Telefon: | 015779667987 |
Fax: | 02212762676 |
Anschrift: | Bachstr. 15, 50171 Kerpen |
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Fax: | 02237658864 |
Anschrift: | Domkauler Weg 58, 50171 Kerpen |
Telefon: | 02275911340 |
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Anschrift: | Zeisigweg 48, 50189 Elsdorf |
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Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln, im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bis 2003 war dieser Landkreis auch als Erftkreis bekannt. Der Rhein-Erft-Kreis gliedert sich in die...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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