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Gerichtsvollzieher im Landkreis Rhein-Erft-Kreis - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Gerichtsvollzieher Wohlgemuth
4.32 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Kastanienallee 25, 50925 Pulheim
Telefon:0223482889
Sprechzeiten:Di+Mi 13-14 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieherin Wohlgemuth
5.38 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:An der Hülle 30, 50259 Pulheim
Telefon:02238963167
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Hünnekens
7.1 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Adolf-Silverberg-Straße 37 a, 50181 Bedburg
Telefon:022549460440
Fax:022549460442
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieher Esser
7.1 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Kölner Straße 17, 50126 Bergheim
Telefon:022717548910
Fax:022717548911
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Förster
8.37 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:022379294633
Fax:02237658864
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher Köhler
8.37 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:015779667987
Fax:02212762676
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Rausch
8.37 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:022379294632
Fax:02237658864
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Muckel
12.15 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Domkauler Weg 58, 50171 Kerpen
Telefon:02275911340
Fax:02275911341
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 14-15 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieherin Körfers
12.46 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Zeisigweg 48, 50189 Elsdorf
Telefon:02274705562
Fax:02274705563
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Do 14-16 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Rienhoff
12.66 km von Rhein-Erft-Kreis
Anschrift:Adolf-Silverberg-Straße 37 a, 50181 Bedburg
Telefon:02272978638
Fax:02272978637
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher im Landkreis Rhein-Erft-Kreis? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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