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Anschrift: | Zeughausgasse 14, 89073 Ulm |
Telefon: | 07311890 |
Fax: | 07311892200 |
E-Mail: | poststelle@agulm.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Beim Schloss 1, 72574 Bad Urach |
Telefon: | 071251580 |
Fax: | 07125158449 |
E-Mail: | poststelle@agbadurach.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Monfortplatz 1, 88069 Tettnang |
Telefon: | 075425190 |
Fax: | 07542519129 |
E-Mail: | poststelle@agtettnang.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Lindauer Str. 28, 88239 Wangen im Allgäu |
Telefon: | 07522707560 |
Fax: | 0752270756300 |
E-Mail: | poststelle@agwangen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 8, 88662 berlingen |
Telefon: | 07551936390 |
Fax: | 0755193639111 |
E-Mail: | poststelle@agueberlingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Gartenstr. 40, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071219400 |
Fax: | 071219403108 |
E-Mail: | poststelle@agreutlingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Rheingasse 20, 78462 Konstanz |
Telefon: | 0753190450 |
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Am Federsee im Herzen Oberschwabens gelegen, befindet sich die kleine Gemeinde Seekirch im Landkreis Biberach unweit der gleichnamigen Stadt. Nach Ulm sind es nur 60 km Entfernung. Einen malerischen...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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