Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 15, 75203 Königsbach-Stein |
Telefon: | 072323008130 |
Fax: | 072323008199 |
E-Mail: | info@koenigsbach-stein.de |
Anschrift: | Östliche Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim |
Telefon: | 072313089227 |
Fax: | 072313089652 |
E-Mail: | baurechtsamt@enzkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal |
Telefon: | 0720388300 |
Fax: | 072038844 |
E-Mail: | rathaus@walzbachtal.de |
Anschrift: | San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen |
Telefon: | 072327979330 |
Fax: | 072327979703 |
E-Mail: | info@remchingen.de |
Anschrift: | Schloßstraße 2, 75245 Neulingen |
Telefon: | 0723742816 |
Fax: | 0723742845 |
E-Mail: | info@neulingen.de |
Anschrift: | Gartenstraße 12, 75228 Ispringen |
Telefon: | 07231981218 |
Fax: | 07231981230 |
E-Mail: | bauamt@ispringen.de |
Anschrift: | Kußmaulstr. 3, 76327 Pfinztal |
Telefon: | 0724062243 |
Fax: | 0724062299 |
E-Mail: | info@pfinztal.de |
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Die Gemeinde Königsbach-Stein gehört zum Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg. Sie liegt in der unmittelbaren Nähe von Pforzheim, unweit von der französischen Grenze. Sehr interessant ist das Alte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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