Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612020 |
Fax: | 071612021199 |
E-Mail: | info@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen |
Telefon: | 071629616723 |
Fax: | 071629616114 |
E-Mail: | info@suessen.de |
Anschrift: | Schloss 1-4, 73072 Donzdorf |
Telefon: | 07162922505 |
Fax: | 07162922524 |
E-Mail: | michaela.krauss@donzdorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 73312 Geislingen an der Steige |
Telefon: | 0733124264 |
Fax: | 0733124324 |
E-Mail: | inge.kaiser@geislingen.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils |
Telefon: | 07161804120 |
Fax: | 07161804199 |
E-Mail: | stadtinfo@eislingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen |
Telefon: | 0733478235 |
Fax: | 0733478239 |
E-Mail: | gemeinde@deggingen.de |
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Die Gemeinde Gingen an der Fils liegt in der Region Stuttgart. Zur Landeshauptstadt Stuttgart sind es knapp 55 km und nach Ulm ca. 38 km. In der Heimatstube der Baranyaschwaben gibt es traditionelle Trachten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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