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Anschrift: | Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe |
Telefon: | 072193686490 |
Fax: | 072193686699 |
E-Mail: | baurechtsamt@landratsamt-karlsruhe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal |
Telefon: | 072507738 |
Fax: | 072507776 |
E-Mail: | info@kraichtal.de |
Anschrift: | Huttenstraße 11, 76669 Bad Schönborn |
Telefon: | 07253870414 |
Fax: | 07253870112 |
E-Mail: | info@bad-schoenborn.de |
Anschrift: | Bruchsaler Straße 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher |
Telefon: | 0725161727 |
Fax: | 0725161760 |
E-Mail: | gemeinde@ubstadt-weiher.de |
Anschrift: | Wieslocherstraße 21, 69231 Rauenberg |
Telefon: | 0622261937 |
Fax: | 0622261939 |
E-Mail: | rathaus@rauenberg.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 07261404145 |
Fax: | 072614044563 |
E-Mail: | rathaus@sinsheim.de |
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Östringen im Landkreis Karlsruhe gliedert sich in die Kernstadt und die Stadtteile Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg. Schon 764 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt und liegt am westlichen Rand des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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