Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751850 |
Fax: | 0751851905 |
E-Mail: | lra@landkreis-ravensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rollinstr. 9, 88400 Biberach |
Telefon: | 07351526112 |
Fax: | 07351525112 |
E-Mail: | verkehrsamt-uvb@biberach.de |
Anschrift: | Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412040 |
Fax: | 075412048814 |
E-Mail: | feb@bodenseekreis.de |
Anschrift: | Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau (Bodensee) |
Telefon: | 083822700 |
Fax: | 08382270204 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-lindau.de |
Anschrift: | Kalchstraße 10 , 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850370 |
Fax: | 08331850366 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@memmingen.de |
Anschrift: | Kronenstr. 16, 87435 Kempten (Allgäu) |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 083125251026 |
E-Mail: | thomas.duerre@kempten.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde ist knapp 15 Kilometer südwestlich von der Kreisstadt Ravensburg gelegen. Zum Wandern lädt die traumhafte Oberschwäbische Barockstraße ein, die an der Gemeinde vorbeiführt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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